Studienergebnisse des HRI zur Wirksamkeit der Homöopathie

Homöopathie wirksam wie Schulmedizin

Die Homöopathie wird zur Zeit ja sehr kontrovers diskutiert. Hier ein ganz interessanter Link. Übersichtsarbeiten zur Wirksamkeit von schulmedizinischer Therapie und Homöopathie wurden analysiert und kein Unterschied festgestellt: 43% der homöopathischen Behandlungen waren wahrscheinlich erfolgreich und 45% der schulmedizinischen waren wahrscheinlich erfolgreich.

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Tierarztvorbehalt für nicht verschreibungspflichtige Humanhomöpathika gekippt

Mit Beschluss vom  29. September 2022 hat das Bundesverfassungsgericht  entschieden, dass der in § 50 Abs. 2 TAMG geregelte Tierarztvorbehalt für nicht verschreibungspflichtige Humanhomöopathika verfassungswidrig ist.  Damit ist die freie Anwendung von nicht verschreibungspflichtigen und registrierten Humanhomöopathika bei Tieren, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, wieder möglich.

Der Tier­arzt­vor­be­halt ver­letz­te laut BVerfG die Be­rufs­frei­heit der Tierheilpraktiker und die allgemeine Handlungsfreiheit der Tierhalter.

Zur Entscheidung des BVerfG

Pressemitteilung des BVerfG vom 16. November

§50 TAMG

Homöopathische Einzelmittel, die nicht für Tiere zugelassen/registriert sind, dürfen nach §50 TAMG weder von Tierheilpraktikern noch Tierhaltern eingesetzt werden

Das neue Tierarzneimittelgesetz besagt u.a., dass Tieren nur noch explizit für Tiere zugelassene/registrierte Arzneien (ad us. vet.) verabreicht werden dürfen. Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit. Nur der Tierarzt darf Arzneien umwidmen:  er darf auch nicht für eine Tierart/Indikation zugelassene Arzneien anwenden oder mit einer tierärztlichen Handlungsanweisung abgeben bzw. verordnen.

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Tierarzneimittelgesetz (TAMG) seit 28. Januar in Kraft

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos

Klassisch homöopathisch arbeitende Tierheilpraktiker haben  Verfassungsbeschwerde wegen der Einschränkung ihrer Berufsausübungsfreiheit eingelegt. Der gleichzeitig gestellte Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde von den Karlsruher Richtern bereits abgelehnt.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom Nr. 6/2022 vom 28. Januar 2022

„…..Anders als nach bisheriger Rechtslage ist es Tierheilpraktikerinnen und Tierheilpraktikern sowie Tierhalterinnen und Tierhaltern nach § 50 Abs. 2 TAMG nun untersagt, insbesondere nicht-verschreibungspflichtige und zugleich registrierte Humanhomöopathika bei Tieren anzuwenden. Die Beschwerdeführerinnen, die hauptberuflich als Tierheilpraktikerinnen arbeiten, rügen in erster Linie eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG. Die Verfassungsbeschwerden sind zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Wird im Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür jedoch besonders hohe Hürden. Solche für eine Aussetzung sprechenden Gründe von ganz besonderem Gewicht haben die Beschwerdeführerinnen nicht substantiiert dargelegt…..“ Zitat Ende

Hier die vollständige Pressemitteilung zum Nachlesen der detaillierten Begründung der Ablehnung des Eilantrags:  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-006.html

Bleibt also nur, auf den Ausgang der Verfassungsbeschwerde zu warten. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) wurde nach eigenen Angaben vom Bundesverfassungsgericht um eine Stellungnahme gebeten. Insbesondere solle beantwortet werden, ob empirische Erkenntnisse über Gefahren für Menschen, Tiere oder die Umwelt durch den Einsatz nicht verschreibungspflichtiger, registrierter Humanhomöopathika bei Nicht-Lebensmittel-Tieren vorliegen. Außerdem solle beantwortet werden, welche Vorteile eine gesetzlich auf Tierärzte beschränkte Anwendung dieser Arzneimittel bei Nicht-Lebensmittel-Tieren habe.

Hier der komplette Gesetzestext des TAMG zum Nachlesen: https://lxgesetze.de/tamg/

Low carb und ketogen

Machen low carb und ketogene Diät Sinn beim Haustier?

Diätformen wie Low carb und Ketogen, die der Mensch für sich als zweckmäßig erkannt zu haben glaubt, schwappen meist irgendwann auf das Tierreich bzw. die Haustierfütterung über. Manchmal treibt das dann seltsame Blüten. Da wird dann etwas besonders hervorgehoben in der Werbung für Futtermittel, das eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist – so man artgerecht füttert. Und meist werden Begriffe wenig reflektiert (oder auch manipulativ?) verwendet. Gerne werden auch die englischen Übersetzungen verwendet, was nicht unbedingt zur Klarheit beiträgt.

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Was die neue TierarzneimittelVO für Tierheilpraktiker bedeutet

Das neue EU-Recht beschneidet die Möglichkeiten des  Tierheilpraktikers drastisch

Am 7. Januar 2019 wurde im Amtsblatt der EU der Text der neuen TierarzneimittelVO veröffentlicht, die am 28. Januar 2022 in Kraft tritt.

In dieser VO werden das Inverkehrbringen, die Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, und Abgabe, der Vertrieb und die Pharmakovigilanz sowie Kontrolle und Verwendung von Tierarzneimitteln – und damit auch von Tierhomöopathika – geregelt.

Die für den Tierhomöopathen wichtigste Neuerung ist die Verschreibungspflicht für ALLE Tierarzneimittel, die bei lebensmittelliefernde Tieren eingesetzt werden. „Was die neue TierarzneimittelVO für Tierheilpraktiker bedeutet“ weiterlesen

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